Fragen und Antworten zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
Wir haben Fragen und Antworten zur Zwei-Faktor-Authentifizierung mit weiterführenden Links zu den Seiten des BSI hier aufgelistet.
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Wir haben Fragen und Antworten zur Zwei-Faktor-Authentifizierung mit weiterführenden Links zu den Seiten des BSI hier aufgelistet.
Durch die Umsetzung der Checkliste für eine flexible Sicherheitsstrategie gegen Cyberangriffe können Sie die Daten Ihrer Organisation besser schützen und sich effektiver gegen Cyber-Bedrohungen verteidigen.
Ein fundamentaler Grundsatz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb der DS-GVO ist die Zweckbindung. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick darauf, was dieser Grundsatz der Zweckbindung bedeutet und welche Auswirkungen er für Unternehmen hat.
Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung von persönlichen Informationen im Einklang mit den Datenschutzgrundlagen steht. Zwei zentrale Konzepte, die dabei eine herausragende Rolle spielen, sind „Zwecke und Mittel“.
In unserer Datenschutzberatung ist die korrekte Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Informationspflichten auf Social-Media-Plattformen ein wiederkehrendes Thema. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf Ihrem Instagram-Account einbinden können.
Die 2FA bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene neben dem herkömmlichen Passwortverfahren, da sie verlangt, dass Benutzer bei der Anmeldung zwei verschiedene Authentifizierungsfaktoren vorlegen müssen.
Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, in Kraft. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wesentliche, das Sie jetzt wissen müssen.
Im heutigen Blogbeitrag tauchen wir ein in die essenziellen Grundlagen des Datenschutzrechts
Dieser Aufsatz inklusive der „8-Punkte-Roadmap zum datenschutzkonformen Umgang mit KI“ soll Ihnen als Orientierungshilfe bei der datenschutzrechtlichen und konzeptionelle Einordnung des Themas helfen.
Aus dem TTDSG Entwurf geht indirekt hervor, dass Arbeitgeber nicht als Telemedienanbieter gelten. Sie unterliegen damit nicht dem Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet, dass keine Einwilligung seitens des Mitarbeiters für den Zugriff auf die Mails benötigt wird.
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