Datenschutzgrundlagen: Ein Fundament für den Schutz personenbezogener Daten
Überarbeitet am 13.12.2023

Im heutigen Blogbeitrag wird der Erste in einer lockeren Reihe von Grundlagenthemen zum Datenschutzrecht. Wir tauchen ein in die essenziellen Grundlagen des Datenschutzrechts und entdecken, wie die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger schützen.
Die Datenschutz-Revolution: Die DS-GVO betritt die Bühne!
Im Jahr 2018 wurde der Datenschutz auf ein neues Fundament gestellt – die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) trat in Kraft und gilt seit dem 25. Mai 2018 europaweit. Als Verordnung hat die DS-GVO direkte Wirkung und ist für alle Betroffenen bindend. Unternehmen und Behörden müssen sich den Vorgaben der DS-GVO fügen, was eine bedeutende Stärkung des Datenschutzes für uns alle bedeutet.
Im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta
Die DS-GVO verfolgt das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten, wie in der EU-Grundrechtecharta festgelegt, umzusetzen (Art. 8 EU-Grundrechtecharta). Dies bedeutet, dass personenbezogene Daten nur rechtmäßig und mit Zustimmung des Betroffenen oder auf Grundlage einer gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden dürfen. Jede Person hat das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten gemäß Artikel 8 der Grundrechtecharta. Zusätzlich sind das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung und die Überwachung des Datenschutzes durch unabhängige Stellen gewährleistet.
Das deutsche Grundgesetz als Wegweiser
Auf nationaler Ebene stützt sich der Datenschutz auf das im Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde ab. Ein wichtiges Urteil in diesem Zusammenhang ist das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983.
Der zentrale Grundsatz: Das Verbotsprinzip
Ein entscheidender Grundsatz der DS-GVO und des gesamten Datenschutzrechts ist das Verbotsprinzip. Demnach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich untersagt und nur unter bestimmten Erlaubnisnormen der DS-GVO erlaubt (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Dies stellt sicher, dass unsere Daten nicht unkontrolliert genutzt werden, sondern nur in geregelten Rahmenbedingungen.
Tanzpartner Behörden: Auf die richtige Melodie achten
Für öffentliche Stellen, insbesondere Behörden, gelten besondere Regeln im Datenschutz-Tango. Sie dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Als Beispiel sei das Arbeitsamt genannt, das Angaben über vorangegangene Beschäftigungen benötigt, um das Arbeitslosengeld korrekt berechnen zu können. Keine Daten, keine Leistung – so bleibt der Datenschutz-Walzer im Takt.
Unternehmen und die Kunst der Einwilligung und des berechtigten Interesses
Auch Unternehmen sind auf der Datenschutz-Parkett willkommen, doch müssen sie bestimmte Datenverarbeitungen durchführen. Hierbei spielen insbesondere die Einwilligung und das überwiegende berechtigte Interesse eine wichtige Rolle. Ein sensibler Tanz, bei dem Unternehmen die Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen respektieren müssen.
Die Rechte der Betroffenen: Ein Solo-Auftritt im Datenschutz-Saal
Zu guter Letzt dreht sich alles um die Rechte der Betroffenen. Jeder von uns hat das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten, das Recht auf Berichtigung von fehlerhaften Informationen und auch das Recht, dass seine Daten gelöscht werden. Ein Tanz, bei dem die Betroffenen die Melodie vorgeben und ihre Rechte aktiv wahrnehmen können.
Fazit: Datenschutz als harmonischer Tanz
Zusammenfassend können wir sagen, dass der Datenschutz eine wichtige Rolle in unserem Leben spielt und uns vor Missbrauch unserer persönlichen Daten schützt. Die DS-GVO und das BDSG schaffen klare Regeln und geben uns die Möglichkeit, aktiv auf die Nutzung unserer Daten Einfluss zu nehmen. Lasst uns diesen Tanz des Datenschutzes gemeinsam im Einklang mit den Gesetzen und unseren Rechten meistern und für einen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren persönlichen Informationen sorgen.