Die richtige Integration von Informationspflichten auf Instagram

Die richtige Integration von Informationspflichten auf Instagram ist Pflicht!
Foto von Souvik Banerjee auf Unsplash – vielen Dank!

In unserer Datenschutzberatung ist die korrekte Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Informationspflichten auf Social-Media-Plattformen ein wiederkehrendes Thema. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf Ihrem Instagram-Account einbinden können.

Warum sind Impressum und Datenschutzhinweise auf Instagram Pflicht?

Für Unternehmen ist Instagram ein bedeutender Werbekanal, weshalb die gesetzlichen Vorgaben des § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) und die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO auch auf Unternehmensprofilen auf Instagram einsehbar sein müssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, da die Nichtbeachtung zu verschiedenen Strafen führen kann. Nicht nur Abmahnvereine freuen sich.

Die Pflichtangaben des § 5 Abs. 1 TMG sind für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien erforderlich. Sie müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO sind erforderlich, um die Transparenz zu gewährleisten und den Nutzern zu ermöglichen, ihre Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten wahrzunehmen.

Auch für die Informationspflichten auf Instagram gilt die Beachtung der „2-Klick-Lösung“

Vier Klicks sind zu viel, entschied das Landgericht Düsseldorf bereits 2003 (Az. 34 O 188/02).

Die “2-Klick-Lösung” für Informationspflichten bezieht sich auf die Anforderung, dass das Impressum einer Website “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein muss, wie es das TMG in § 5 Abs. 1 vorschreibt.

Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München in 2003 (Az. 29 U 4564/03) und des Bundesgerichtshofs in 2006 (Az. 29 U 2681/03) ist es ausreichend, wenn das Impressum durch das Anklicken von zwei aufeinanderfolgenden Links erreicht werden kann. Dies wird als “2-Klick-Regelung” bezeichnet.

Das bedeutet, dass der Nutzer nicht unbedingt direkt von der Startseite aus mit nur einem Klick zum Impressum gelangen muss. Es ist auch zulässig, wenn der Nutzer beispielsweise erst auf einen Link wie “Kontakt” oder “Über uns” klicken muss und von dort aus mit einem weiteren Klick zum Impressum gelangt. Wenn das Impressum jedoch erst nach drei oder mehr Klicks erreichbar ist, kann dies zu Abmahnungen führen. Daher ist es wichtig, dass Website-Betreiber diese Anforderung erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie können Impressum und Datenschutzerklärung eingebunden werden?

Im Gegensatz zu Facebook, wo entsprechende Felder für das Impressum und die Datenschutzerklärung bereitstellen, bietet Instagram derzeit keinen vorbestimmten Platz an. Dies liegt in erster Linie daran, dass das Impressum auf Websites außerhalb Europas wenig bekannt ist.

Option 1: Profilbeschreibung

Die Profilbeschreibung bietet mit 150 Zeichen nur begrenzten Raum, und die Plattform erlaubt keine direkten Links zu diesen Informationen. Aber es besteht die Möglichkeit, in der Profilbeschreibung auf die Texte der Website zu verlinken. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen klickbaren Link zum Impressum im Feld “Website” einzufügen. Allerdings landen die Besucher, wenn Sie die 2-Klick-Lösung beibehalten wollen, direkt beim Impressum und nicht auf der Hauptseite. Aus werblichen Gesichtspunkten erscheint dies wenig attraktiv. Instagram bietet zudem keine Möglichkeit, mehrere Links einzufügen.

Option 2: Weiterleitungslink

Richten Sie eine Umleitungs-URL ein, die die Begriffe „Impressum“ und „Datenschutzerklärung“ enthält. Dies erfüllt die Anforderungen an einen „sprechenden Link“. Die Umleitung führt jedoch nicht direkt zum Impressum, sondern auf die Startseite oder eine andere Unterseite Ihrer Website. Dort können Besucher die benötigten Informationen im Footer abrufen, und Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Option 3: Eigene Landingpage

Eine ausgeklügelte Lösung besteht darin, eine eigene Landingpage zu erstellen. Diese sollte alle relevanten Links, wie zur Hauptseite, zum Impressum und zur Datenschutzerklärung, übersichtlich platzieren. Der Link zur Landingpage kann dann im Instagram-Profil eingefügt werden, was Flexibilität in der Präsentation und Anpassung ermöglicht.

Der Link zur Landingpage wird anschließend im Instagram-Profil eingefügt. Ein Tipp: Besuchende Ihrer Instagram-Seite sollten erkennen können, dass sich dahinter Links zum Impressum und zur Website verbergen.

Klicken Besuchende auf diesen Link erscheint eine Auflistung aller weiteren Links. Die Anzahl der Links sowie das Design können an die Gegebenheiten des Unternehmens individuell angepasst werden. Die Seite sollte außerdem unbedingt mobil optimiert sein, da Instagram maßgeblich über die Smartphone-App genutzt wird.

Manche externe Anbieter bieten einen Hosting-Service an, der Instagram-Betreibern eine kompfortable Umsetzung der rechtlichen Vorgaben ermöglicht. IT-Recht Kanzlei, meetergo, Onebio, Linkrex, Clickwhale bieten hierzu nach eigenen Angaben bereits DSGVO-konforme Lösungen an, die wir aber nicht geprüft haben. Es gibt weitere Anbieter wie Linktree, Bio.fm, Carrd, Allmy Links oder Linkin.bio, welche zumindest sehr kritisch in Bezug auf ihre Datenschutzrichtlinien geprüft werden sollten. Wir raten sowohl aus praktischen als auch aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer externen Lösung ab. Zum einen ist das Layout in der Regel nicht sehr flexibel und zum anderen gelangen die Besucher erst über Umwege der Seite eines Dritten zum Ziel. Dabei ist unklar, ob der Drittanbieter Tracking- oder Analysetools eingebaut hat.

Option 4: Nutzung der Story-Funktion

Nutzen Sie die Story-Funktion, um den Text der Datenschutzerklärung zu veröffentlichen, wobei ein Direktlink hinzugefügt wird. Fixieren Sie diese Story als Highlight in Ihrem Profil. Diese Methode bietet zudem die Möglichkeit, Story-Highlights für verschiedene Pflichtangaben zu verwenden.

Fazit

Selbst Instagram-Unternehmensprofile müssen die gesetzlichen Informationspflichten beachten. Durch die Verlinkung auf eigene Landingpages oder die geschickte Nutzung von Story-Highlights lassen sich diese Pflichten recht einfach für Besucher umsetzen. Bei der Auswahl von externen Anbietern ist jedoch Vorsicht geboten. Eine sorgfältige Prüfung der Datenschutzrichtlinien ist unerlässlich, um rechtlichen Bedenken vorzubeugen und die Integrität der Unternehmensdaten zu wahren.