Fördergelder als Start-up oder KMU sichern

Fördergelder gibt es viele und es ist schon eine Herausforderung sich durch den gesamten Dschungel zu kämpfen. Wir stellen Ihnen hier eine attraktive Maßnahme vor, bei der schon einmal zwei von drei Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind. Wir – die JOWECON – erfüllen die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit als Beratungsunternehmen. Weiterhin sind konzeptionelle Beratungsprojekte zu Themen wie Datenschutz, ISMS oder eine neue digitale Ausrichtung des Unternehmens vom Grundsatz her förderfähig. Die dritte Voraussetzung ist die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung von Unternehmensberatungen junger und etablierter Unternehmen. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen. Die Bereitstellung der Fördermittel steigert in vielen Unternehmen die Bereitschaft, Beratungen zum Datenschutz in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen für eine Förderung

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird über das BAFA bereitgestellt. Antragsberechtigt sind seit 2016:

  • Jungunternehmen: Nicht länger als zwei Jahre am Markt
    (Sie sind auch ein Jungunternehmen, wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernommen haben)
  • Bestandsunternehmen: Ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: In schwieriger wirtschaftlicher Situation

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Unternehmenssitz muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden
  • Das Unternehmen muss der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen
  • Handelt es sich um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“, sind die „Voraussetzungen […] der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung […] zu erfüllen“

Die folgenden Unternehmen sind unabhängig vom Beratungsbedarf von der Förderung ausgeschlossen:

  • Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung oder in ähnlicher Weise beraten oder schulen
  • Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen zur Eröffnung erfüllen
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen

Unternehmen, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, haben ebenfalls keine Antragsberechtigung. Beispiele sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses wird von den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Unternehmensstandort bestimmt.

Der Fördersatz beträgt:

  • 80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60% in der Region Lüneburg
  • 50% in den sonstigen Regionen
  • 90% für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Unternehmensart Bemessungsgrundlage Region Fördersatz max. Zuschuss
Junge Unternehmen nicht länger als
2 Jahre am Markt
4.000 EUR neue Bundesländer 80 % 3.200 EUR
Region Lüneburg 60 % 2.400 EUR
Sonstige 50 % 2.000 EUR
Bestandunternehmen ab dem
3. Jahr nach Gründung
3.000 EUR neue Bundesländer 80 % 2.400 EUR
Region Lüneburg 60 % 1.800 EUR
Sonstige 50 % 1.500 EUR
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR alle Standorte 90 % 2.700 EUR

Wie verläuft der Antragsprozess?

Die Dauer erstreckt sich über ca. 1 bis 2 Wochen. Gerne begleiten wir Sie während dieser Phase. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung gegenüber uns besteht nicht.

Jungunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zunächst ein Beratungsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA führen. Bestandsunternehmen steht es frei, an solch einem Gespräch teilzunehmen. Die Teilnahme am Gespräch ist kostenfrei. Anschließend wird der Förderantrag über die BAFA Website gestellt. Achten Sie bitte auf den konformen Ablauf der Antragstellung. Die Unterzeichnung des Beratungsvertrags bzw. der Beginn der Beratung darf erst nach Erhalt der BAFA Bescheinigung über die grundsätzliche Förderungsfähigkeit erfolgen.

Wer darf Ihr Unternehmen beraten?

Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Für eine Förderfähigkeit des beantragten Projektes muss also auch der Berater bestimmte Kriterien erfüllen, welche final durch eine offizielle Registrierung der BAFA bestätigt werden. Die Registrierung muss noch nicht bei Antragsstellung vorliegen, spätestens jedoch beim Einreichen sämtlicher geforderten Konzeptunterlagen (Der Berater muss also rechtzeitig seine Unterlagen einreichen und das Prozedere erfolgreich durchlaufen haben. Innerhalb eines Projektes kann das schon eine Herausforderung sein). Die Beraterin oder der Berater muss außerdem eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.

Wie unterstützen wir Sie?

Einen Zuschuss können Sie für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gerne unterstützen wir Sie beim Stellen Ihres Antrags. Sollten Sie einen Antrag stellen können Sie nach Erhalt eines positiven Bescheids die JOWECON zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sollten wir den Projektzuschlag von Ihnen erhalten, unterstützen wir Sie in der gesamten Kommunikation mit der BAFA und stellen sämtliche dafür notwendigen Unterlagen soweit von unserer Seite möglich zusammen.

Download-Tipp

Broschüre „Förderung unternehmerischen Know-hows“, herausgegeben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/foerderung-unternehmerisches-know-how.html

Link: BAFA-Website für Mittelstandsförderung https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/wirtschafts_mittelstandsfoerderung_node.html