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Der Arbeitgeber darf nur unter bestimmten Voraussetzungen private E-Mails einsehenJOWECON GmbH

Dürfen Unternehmen die privaten E-Mails ihrer Beschäftigten einsehen?

Aus dem TTDSG Entwurf geht indirekt hervor, dass Arbeitgeber nicht als Telemedienanbieter gelten. Sie unterliegen damit nicht dem Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet, dass keine Einwilligung seitens des Mitarbeiters für den Zugriff auf die Mails benötigt wird.