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JOWECON GmbH
Stichwort „interne Meldestelle“
Hagedornstr. 24
20149 Hamburg
Per E-Mail
Schriftlich per Mail an folgende E-Mail-Adresse
meldung@jowecon.de
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Worum geht es im Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG)?
Hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, sollen einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können.
Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden. Erlangen hinweisgebende Personen im Vorfeld oder im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße, können sie sich an diese Meldestelle wenden. Den Gesetzestext können Sie hier nachlesen.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Am 2. Juli 2023. Unternehmen ab 250 Personen müssen dann eine interne Meldestelle vorhalten. Unternehmen mit 50 – 249 Mitarbeitern müssen spätestens am 17. Dezember die interne Meldestelle anbieten.
Wir fungieren als interne Meldestelle. Wer sind wir? Und können Sie uns vertrauen?
Wir, die JOWECON GmbH, sind eine eigenständige Beratungsfirma. Als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte sind wir befähigt diese Aufgabe wahrzunehmen. Im Gegensatz zu einer In-Haus-Abteilung steigt der Schutz der Anonymität und die Glaubwürdigkeit einer unabhängigen Stelle.
Wir arbeiten strikt nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und sind Ihre unabhängige, vertrauliche Instanz. Die Vertraulichkeit der von einer Meldung betroffenen Person ist die Basis einer Zusammenarbeit. Darauf legen wir großen Wert.
Wo und wie geben Sie Ihre Meldung ab?
Wenn Ihre Meldung eine Organisation betrifft, für die wir als interne Meldestelle fungieren, sind wir Ihr Ansprechpartner. Sie können Ihre Meldung elektronisch,
schriftlich, telefonisch oder persönlich hier abgeben. Klicken Sie hierzu auf die Kachel „Meldung abgeben“.
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter*innen der JOWECON prüfen alle Meldungen auf potentielle Regelverstöße und gehen diesen gründlich und systematisch nach.
Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet wir Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeber*innen. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Regelverstoß ergibt, wird mit der Untersuchung des Falls begonnen. Anschließend bewertet die JOWECON, ggfls. unter Hinzuziehung weiterer Fachpersonen, die aller der Vertraulichkeit unterliegen, die Untersuchungsergebnisse. Im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens wird mit dem Unternehmen eine geeignete Sanktionierungsempfehlung erarbeitet. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.
Müssen Sie bei uns melden oder gibt es Alternativen?
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Meldung an einer externen Meldestelle abzugeben. Bitte beachten Sie aber den Wunsch des Gesetzgebers: Vor Nutzung der zur Verfügung gestellten externen Meldekanäle sollte in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine beruflichen Repressalien (z. B. eine Kündigung) befürchten, die Meldung an uns als interne Meldestelle bevorzugt werden. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen unbenommen, sich anschließend an die externen Meldestellen zu wenden.
Neben der externen Meldestelle des Bundes beim BfJ werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt. Wir werden Informationen dazu veröffentlichen, wann die Zuständigkeit dieser externen Meldestellen eröffnet sein wird. Lesen Sie bitte in Zweifelsfällen auch die Informationen auf den Webseiten dieser externen Meldestellen / Hinweisgeberstellen:
Bundesamt für Justiz (BfJ)
www.bafin.de
www.bundeskartellamt.de
Wann werden wir tätig?
Als interne Meldestelle werden wir nur nach Maßgabe des §2 Hinweisgeberschutzgesetzes tätig. Unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit prüfen wir die Stichhaltigkeit der Meldung und ergreifen angemessene Folgemaßnahmen.
Wir sind jedoch insbesondere nicht in der Lage
• ein Anliegen oder Feedback zu beantworten, das ein Produkt oder eine Dienstleistung betrifft,
• in zivil-, arbeits- oder verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zu intervenieren,
• dafür zu sorgen, dass Sie als Opfer von betrügerischen Handlungen Ihr Geld
zurückbekommen oder
• allgemeine Anfragen zu beantworten, die nicht im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz stehen.
Auch Meldungen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
JOWECON GmbH
Hagedornstr. 24
20149 Hamburg
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